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Aktuelle Infos für Bauherrn:

KfW-Effizienzhaus 55 & 70

KfW-Finanzierung 55 & 70

Wärmeschutznachweis nach EnEV erstellen?


EnEV 2009 ab 01.10.2009

Welche wichtigen Änderungen bringt die Energieeinsparverordnung nach EnEV 2009?


Erneuerbare Energie-Wärmegesetz 2009

Was sind die wesentlichen Inhalte des Wärmegesetzes?


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KfW - Ökologisch Bauen
Energiesparhäuser KfW 40/60,
Passivhäuser, Heiztechnik
auf Basis erneuerbarer Energien für Neubauten

Förderinfo - EnEV 2009
Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren - Anpassung an die neue Energieeinsparverordnung


KfW - Aktuelle Zinskonditionen für wohnungswirtschaftliche Investitionen - Bauen, Wohnen, Energiesparen


KfW - Förderberater Sanierung


KfW - Förderberater Kauf /Bau von Neubau- oder Sanierungs- objekten


KfW - Effizienzhaus

Neue Förderstandards für Energieeffizientes Bauen und Sanieren durch die Novellierung der EnEV ab 01.10.2009


Neubau Effizienzhaus 55 & 70

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Sanierung zum Effizienzhaus

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KfW-Effizienhaus 40, 55 & 70, Passivhaus

Neuer Förderstandards für Effizienzhäuser ab 01.07.2010

Wärmeschutz- und Wärmebedarfsnachweis, Energieeinsparnachweis

Wir führen vor einer energetischen Bewertung Ihres Bauobjekts eine kostenfreie Projektierung und Gebäudeplanung für Sie durch.
Ein entsprechendes Energie-Gutachten für Ihr KfW Effizienzhaus 40, 55 und 70 oder Passivhaus (Wärmebedarfsnachweis*) für die Vorlage bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau stellen wir Ihnen gerne aus. Die Auswertung und Erstellung eines Wärmeschutznachweises können Sie über uns ausführen lassen.
Unser Referenzobjekt KfW 40 vergleichbar Effizienzhaus 55 mit 135 m² Wohnfläche (Neubau Baujahr 2004) hat einen Gesamtenergieverbrauch (Jahresstrombedarf) von unter 2.100 kWh/a, entspricht Energiekosten von 30 - 35 € pro Monat für Warmwasser und Heizung. Bei gleicher technischer Ausstattung und dem Einsatz einer Sole/Wasser-Wärmepumpe kann der Energieverbrauch nochmal gesenkt werden.
Energie-Effizienzklassen-Bewertungsraster

Technische Details - Effizienzhaus 55 und 70, Passivhaus Programmnr. 153/154


 

KfW-Effizienzhaus 40, 55 und 70

Im Jahres-Primärenergiebedarf nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind der Jahresheizwärmebedarf, der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung, die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems, der Hilfsenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Energieverbrauch für die Bereitstellung der Energieträger enthalten. Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ sind nach der EnEV zu ermitteln.

Für die Flächenberechnung gilt die Gebäudenutzfläche AN nach der EnEV:
AN = 0,32 Ve - AN = Gebäudenutzfläche - Ve = beheiztes Gebäudevolumen
 

KfW-Effizienzhäuser

Die geforderten Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogenen spezifischen Transmissionswärmeverlust sind zum Beispiel durch Kombinationen folgender Maßnahmen zu erreichen:
Im Falle des Einbaus einer Wärmepumpe sollten folgende Jahresarbeitszahlen beachtet werden:
 

Erläuterungen zum Passivhaus

Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh sind nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen Verfahren auf der Grundlage der DIN EN 832 durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs dient die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung -WoFIV- innerhalb der thermischen Hülle (entspricht der Energiebezugsfläche) als Grundlage für die Flächenberechnung. Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp ist auf die Gebäudenutzfläche AN nach EnEV zu beziehen. Weitere Einzelheiten sind im Internet unter der Internet-Adresse www.passiv.de verfügbar. Fragen zu anderen technischen Variations- und Kombinationsmöglichkeiten können wir Ihnen beantworten.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit ihrem KfW-Programm zur Kohlendioxid- Minderung zinsgünstige Kredite beim Bau von Effizienzhäusern und Passivhäusern an.
 

 

Informationsbroschüren (Download und kostenloser Versand-Service) >>

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